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Prämienverbilligung SG 2018
Individuellen Prämienverbilligung SG 2018
Mögliche Bezügerinnen und Bezüger von Prämienverbilligungen (IPV) 2018 werden bis Ende Dezember 2017 direkt mit einem Anmeldeformular bedient. Wer nicht direkt ein solches Formular erhält, hat die Möglichkeit, es ab Anfang Januar 2018 elektronisch zu beziehen. Den Link werden wir dann wieder aufschalten.
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MwSt - Sätze sinken ab dem 1. Januar 2018
MwSt - Sätze sinken ab dem 1. Januar 2018
Anlässlich der Volksabstimmung vom 24. September 2017 wurden der Bundesbeschluss vom 17. März 2017 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und das Bundesgesetz vom 17. März 2017 über die Reform der Altersvorsorge 2020 abgelehnt.Daher gelten ab dem 1. Januar 2018 neue MwSt Sätze.
Auf folgendem Link werden Ihnen die neue MwSt aufgezeigt und auch die neuen Formulare ab der lezten MwSt. Abrechnung im Jahr 2017.
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Prämienverbilligung 2017
Berechnung der individuellen Prämienverbilligung SG
Auf folgendne Link können Sie provisorisch ausrechnen, ob Sie für das Jahr 2017 Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung haben. Gerne helfe ich Ihnen auch dabei.
https://www.svasg.ch/de/online-schalter/berechnungstools/online-berechnungen/ipv.php
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Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften
Seit 1. Januar 2015 gelten die Normen zur Mindeststeuer.
Demnach entrichten die Kapitalgesellschaften und die Genossenschaften ab dem fünften Geschäftsjahr nach der Gründung eine einfache Mindeststeuer von Fr. 250.-.
Betroffen sind die Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 enden.
1. Gesetzliche Regelung
Gemäss Art. 99bis StG neues Fenster entrichten die Kapitalgesellschaften und die Genossenschaften ab dem fünften Geschäftsjahr nach der Gründung eine einfache Mindeststeuer von Fr. 250.-, wenn die einfachen Gewinn- und Kapitalsteuern zusammen diesen Betrag nicht erreichen. Art. 320 StG hält als Übergangsbestimmung fest, dass Art. 99bis StG neues Fenster auf alle Geschäftsjahre angewendet wird, die nach dem 31. Dezember 2014 enden. Diese Normen traten am 1. Januar 2015 in Kraft
Die Berechnungsart ist wie folgt:
1. Berechnung der einfachen Gewinnsteuer
2. Berechnung der einfachen Kapitalsteuer
3. Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer
4. Zwischenergebnis nach Anrechnung: einfache Steuer netto
5. Erhebung der Mindeststeuer, wenn die einfache Steuer netto < Fr. 250.-
6. Anwendung des Steuerfusses
Abgerufen von: http://www.steuern.sg.ch/news/119/2015/10/steuerbuchweisung-zur-mindeststeuer.html
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Buchhaltung auslagern oder selber machen
Monday, 15. February 2016
Die Buchhaltung sollte nur selbst führen, wer Zeit und kompetentes Personal zur Verfügung hat. Oft aber ist ein Treuhänder die bessere und kostengünstigere Wahl.
Ob die Buchhaltung selbst geregelt oder an externe Spezialisten ausgelagert wird, hängt von verschiedenen Gesichtspunkten ab:
- Gibt es jemanden im Betrieb mit dem erforderlichen Knowhow, der vernetzt ist und sich laufend weiterbilden kann?
- Verfügt diese Person - vor allem auch in der Start- und Expansionsphase - über die erforderlichen Ressourcen (Zeit und Energie), um sich mit der Buchführung zu befassen?
- Wäre eine Fokussierung auf das Kerngeschäft allenfalls sinnvoller?
Möglich und relativ kostengünstig sind Mischformen. Beispielsweise kann die zeitaufwendige, aber weniger anspruchsvolle Kontierung im eigenen Unternehmen gemacht werden, während anspruchsvolle Aufgaben wie Abschluss, (Mehrwert-)Steuerabrechnung und Lohnbuchhaltung an ein externes Treuhandbüro abgegeben werden.
Die Wahl des Treuhänders ist eine zentrale Aufgabe. Ein Vertrauensverhältnis zum gewählten Partner ist unerlässlich, da er tiefen Einblick in den Betrieb erhält und so auch als Berater auftreten kann. In der Regel entstehen aus der Wahl des Treuhänders langjährige Geschäftsbeziehungen. Neben Empfehlungen aus dem direkten Unternehmensumfeld kann die Mitgliedschaft des Treuhänders in einem Berufsverband ein Auswahlkriterium sein.
SECO (2015). Buchhaltung auslagern oder selbst führen? Abgerufen von: https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/finanzielles/buchhaltung-und-revision/revisionsstelle/buchhaltung-auslagern-oder-selbst-fuehren.html?lang=de#